
Mit Beginn des Jahres 2021 erfolgt die Ausgabe des Arnstädter Freizeitpasses durch das Frauen- und Familienzentrum Arnstadt (FFZ).
Der anspruchsberechtigte Personenkreis für den Arnstädter Freizeitpass sind Empfänger von Leistungen nach dem:
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Für die Ausstellung des Freizeitpasses ist ein rechtsgültiger Bescheid und ein Ausweisdokument (Personalausweis, Aufenthaltsgestattung bzw. -duldung) mitzubringen. Die Dauer der Gültigkeit richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der Leistungen bzw. wird bei unbefristeten Bescheiden für ein halbes Jahr ausgestellt.
Die Nutzer des Arnstädter Freizeitpasses sind bei einer Vorlage berechtigt, folgende Vergünstigungen in städtischen Einrichtungen zu erhalten:
- Arnstädter Sport- und Freizeitbad (nur mit Vermerk „ALG II-Empfänger“)
- Schlossmuseum (freier Eintritt)
- Stadt- und Kreisbibliothek (Ermäßigung der Jahresgebühr).
Die Höhe der Ermäßigungen sind in den jeweils gültigen Gebührensatzungen der städtischen Einrichtungen ersichtlich bzw. im Tarif des Arnstädter Sport- und Freizeitbades. Die Tarifautonomie anderer Einrichtungen bleibt insoweit unberührt, da diese selbst entscheiden können, ob BesitzerInnen des Arnstädter Freizeitpasses Ermäßigungen erhalten.
Das Frauen- und Familienzentrum Arnstadt (FFZ) ist die prüfende und ausgebende Stelle für den Arnstädter Freizeitpass und wie folgt zu erreichen:
Dienstag: 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr im Familien-Treff, An der neuen Kirche 4 (ab Februar 2021)
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr im FFZ in der Rankestraße 11
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr im FFZ in der Rankestraße 11
Kontakt:
Familientreff des FFZ
An der Neuen Kirche 4
99310 Arnstadt
Telefon: 0 36 28/5 84 87 77
E-Mail: familientreff@lebenshilfe-ilmkreis.de
Frauen- und Frauenfamilienzentrum Arnstadt
Rankestraße 11
99310 Arnstadt
Telefon: 0 36 28/64 04 01
E-Mail: ffz@lebenshilfe-ilmkreis.de